Die Hausordnung von 1924

«Die Mütze ist während des ganzen Schuljahres zu tragen.»

Die Hausordnung der Klosterschule Mariaburg von 1924

  1. Alle in Näfels wohnenden Schüler besuchen während des Sommers jeden Morgen die dritte heilige Messe in der Klosterkirche, von Allerheiligen an jeden Mittwoch und jeden ersten Monatsfreitag.
  2. Der Schulunterricht dauert morgens von 7.50 bis 11 Uhr, nachmittags 1 ¼ Uhr bis ½ 4 Uhr, und wird vom Stundenplan geregelt. Der Unterricht beginnt und schliesst mit Gebet.
  3. Die Studiumszeit dauert morgens von ½ 8 Uhr bis zum Schulbeginn und abends von ¼ 4 Uhr bis 5 Uhr. Zum Besuch des Studiums sind alle Schüler nach Anordnung des P. Präfekten verpflichtet. Wer das Studium nicht ernst und fleissig benützt, kann nach Voranzeige bei den Eltern für immer aus demselben entlassen werden. Nach Schluss der Schule und nach Ablauf des Studiums gehen die Schüler sofort heim.
  4. Die auswärtigen Schüler müssen nach Verlassen des Bahnzuges sofort ins Schulhaus kommen und dürfen dasselbe erst eine Viertelstunde vor Abfahrt des Zuges verlassen. Gleichfalls haben sie nach dem Mittagessen sich sofort wieder zum Schulhaus zu begeben. Berechtigte Wünsche bezüglich der Kostgebereien sind an den P. Präfekten zu richten.
  5. Im Schulhause dürfen nur eigens dazu bestimmte Hausschuhe getragen werden. Die Pultnummer des Saales gilt auch für den Schuhkasten und die Kleiderhaken.
  6. Das Betreten der obern Räumlichkeiten und der Kellerräume des Schulhauses, sowie des Gartens und der innern Räumlichkeiten des Klosters ist den Schülern ohne Erlaubnis des P. Präfekten nicht erlaubt.
  7. Wer innerhalb oder ausserhalb des Schulhauses Gegenstände beschädigt, hat für den vollen Schadenersatz aufzukommen.
  8. Alles unartige Betragen auf dem Schulwege und im Schulhause, das Rauchen, der Genuss der geistiger Getränke, das Kaufen von Schleckereien, sowie der Besuch des Kinos und das Spiel mit dem Fussball während des Schuljahres ist strenge untersagt und wird gebührend bestraft.
  9. Sollte sich ein Schüler durch unsittliche Reden und dergl. verfehlen, so sind die Mitwissenden im Gewissen verpflichtet, dies dem P. Präfekten anzuzeigen, der das Notwendige über den Fehlenden verfügen wird.
  10. Jeder Schüler komme mit gereinigten Schuhen und ganzen Kleidern in die Schule. Die Mütze ist während des ganzen Schuljahres zu tragen. Auf Spaziergängen darf sich kein Schüler von dem begleitenden P. Professor trennen und auch nicht besondere Wege gehen. Die voraussichtlichen Auslagen für einen grösseren Spaziergang werden den Eltern vorher zur Meinungsäusserung mitgeteilt.
  11. Der Ankauf der Schulmaterialien wird in ein eigenes Schuldenbüchlein eingetragen. Alle Zahlungen haben an den P. Präfekten zu geschehen.
  12. Wer dieser Hausordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbusse bis 50 Rappen bestraft werden zugunsten der Reisekasse.

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